Gegenstand: die Planung, der Entwurf und die künstlerische Gestaltung von Edelmetallen und sonstigen Werkstoffen aller Art sowie deren Vertrieb und der Handel von und mit diesen Gegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldschmiede und Kunstwerkstätte der Schönstätter Marienbrüder GmbH ist durch Beschluss vom 01.07.2021 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 338.560,32 Euro ermittelt wurde. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Betriebsfortführung und übertragende Sanierung sowie einem Abschlag für vorangegangene vorläufige Verwaltung. Im August 2024 wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Teilnahme am Verfahren zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15. Oktober 2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 15. November 2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der Goldschmiede und Kunstwerkstätte der Schönstätter Marienbrüder GmbH, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar (AG Koblenz, HRB 1163), vertr. d.: 1. Rainer Gotter, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), 2. Peter Dillinger, als GF d. Goldsc…
In dem Insolvenzverfahren der Goldschmiede und Kunstwerkstätte der Schönstätter Marienbrüder GmbH, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar (AG Koblenz, HRB 1163), vertr. d.: 1. Rainer Gotter, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), 2. Peter Dillinger, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 01.07.2021 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 20.10.2022 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 338.560,32 Euro.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40% aus 35.000,00 Euro 14.000,00 Euro
26% aus 35.000,00 Euro 9.100,00 Euro
7,5% aus 268.560,32 Euro 20.142,02 Euro
Summe: 43.242,02 Euro
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
a) 10% Zuschlag für die Betriebsfortführung
b) 10% Zuschlag für die übertragende Sanierung
c) 10% Abschlag für die vorangegangene vorläufige Verwaltung
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien werden daher für das vorliegende Verfahren 110% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Der Insolvenzverwalter macht eine Gesamtvergütung in Höhe von xxx € geltend, diese entspricht dem anerkannten Zuschlag und die Vergütung ist daher in der beantragten Höhe festzusetzen.
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7,8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15%, danach 10% der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30% der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV (n.F.).
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 05.08.2024
Das Amtsgericht
21 IN 46/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldschmiede und Kunstwerkstätte der Schönstätter Marienbrüder GmbH, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar (AG Koblenz, HRB 1163), vertr. d.: 1. Rainer Gotter, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), 2. Pe…
21 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldschmiede und Kunstwerkstätte der Schönstätter Marienbrüder GmbH, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar (AG Koblenz, HRB 1163), vertr. d.: 1. Rainer Gotter, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), 2. Peter Dillinger, als GF d. Goldschmiede und Kunstwerkstätte, Höhrer Straße 80, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 15.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 15.08.2024
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