Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 71789
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Goldsteyn Medien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 71789
EUID
DER1101.HRB71789
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 178/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Kluth
Adresse
Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
06.02.2024 , 12:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.03.2024
Prüfungstermin
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Vertrieb von Mehrwertprodukten und -Dienstleistungen sowie Medienerzeugnissen aller Art für Privat- und Geschäftskunden. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung und die Verwaltung von Neukundengeschäften und Kundenstämmen für sich selbst und Dritte sowie die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von interaktiven Kundenbindungsprogrammen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldsteyn Medien GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 06.02.2024 um 12:17 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 13.10.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. David Kluth. Forderungen sind bis zum 26.0ermär 2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist für den 02.12.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Termin muss auch ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 178/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übers…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 178/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.02.2024, um 12:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 178/23
Düsseldorf, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 178/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird angeordne…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 178/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71789 eingetragenen Goldsteyn Medien GmbH, Lindenstr. 48-52, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nkololo Matumona
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 178/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.10.2025
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