Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 44317
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Golf Club Grevenmühle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grevenmühle 1, 40882 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 44317
EUID
DER1101.HRB44317
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 188/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
ATN d'Avoine Teubler Neu
Adresse
Calor-Emag-Str. 2, 40878 Ratingen
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
31.03.2025
Beschluss Einstellung
01.04.2025
Gläubigerversammlung
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der gewerbliche Betrieb einer Golfanlage einschließlich der Führung eines gastronomischen Betriebes in Ratingen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Golf Club Grevenmühle GmbH ist anhängig. Im Laufe des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 31.03.2025 die Anzeige eingereicht, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Amtsgericht Düsseldorf hat daraufhin mit Beschluss vom 01.04.2025 das Verfahren eingestellt. Im weiteren Verlauf wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 16.02.2026 angesetzt, um über die Zustimmung zum Abschluss der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung vom 18./26.11.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und den Eheleuten Tüllmann zu beschließen. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44317 eingetragenen Golf Club Grevenmühle GmbH, Grevenmühle 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Lara Tüllmann, Oberkasseler Stra…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44317 eingetragenen Golf Club Grevenmühle GmbH, Grevenmühle 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Lara Tüllmann, Oberkasseler Straße 130, 40545 Düsseldorf und Herrn Johannes Tüllmann, Oberkasseler Straße 130, 40545 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur w) ATN d'Avoine Teubler Neu, Calor-Emag-Str. 2, 40878 Ratingen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 16.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zustimmung zum Abschluss der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung vom 18.11/26.11.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und den Eheleuten Tüllmann
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.01.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 188/24
Amtsgericht Düsseldorf, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44317 eingetragenen Golf Club Grevenmühle GmbH, Grevenmühle 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Lara Tüllmann, Oberkasseler…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 188/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44317 eingetragenen Golf Club Grevenmühle GmbH, Grevenmühle 1, 40882 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Lara Tüllmann, Oberkasseler Straße 130, 40545 Düsseldorf und Herrn Johannes Tüllmann, Oberkasseler Straße 130, 40545 Düsseldorf
ist am 31.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 188/24
Amtsgericht Düsseldorf, 01.04.2025
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