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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GOM GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 130.442,84 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 4.971,01 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken zur Einsicht niedergelegt. Hinsichtlich einer Quotenzahlung aus dem Verfahren der Stiftung Gemeinde ohne Mauern in Höhe von 4.971,01 EUR wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
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