Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Beratung privater Personen und Unternehmen sowie Behörden, Kirchen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden in Fragen der Unternehmensführung, wie Strategie, Marketing Organisation, Projektmanagement, Controlling, Finanzwirtschaft, Lobbying, Sponsoring, audiovisuelle Kommunikation EDV und die Förderung und Ergänzung erforderlicher Maßnahmen und Tätigkeiten einschließlich deren Durchführung sowie die Entwicklung und Realisation von Marketingkonzepten als Full-Service Agentur, weiterhin der Handel und Vertrieb sowie Im- und Export von Handelswaren aller Art, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, und die Durchführung eigener Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die mit solchen Veranstaltungen in Verbindung stehende Vermarktung. Weiterhin umfasst die Geschäftstätigkeit auch die Durchführung von Kirmessen, Volksfest-, Jahr- und Weihnachtsmarktveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen, ebenso alle weiteren Tätigkeiten, bei denen die Gesellschaft gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung Waren feilbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen vertreibt oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der gordion management gmbh, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 12506, wird heute, am 22.04.2026, um 14:04 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Sam van den Höövel. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzulegen. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO eingereicht wird.
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