Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Technologiepark 8, 33100 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 2918
EUID
DER2809.HRB2918
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 60/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Birte Meister
Adresse
Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld
Telefon
0521-91414884
Termine & Fristen
Berichtstermin
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Koordinierung, Akquise und Leitung von Projekten sowie Beratung von Organisationen und Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH wurde am 19.02.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birte Meister bestellt. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwältin Dr. Birte Meister ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 19.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 26.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch de…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kamann, Annette-von-Droste-Straße 11, 33098 Paderborn
ist am 19.02.2026, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 60/26
Amtsgericht Paderborn, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäft…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kamann, Annette-von-Droste-Straße 11, 33098 Paderborn
ist am 01.05.2026 um 10:02 Uhr bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 60/26
Amtsgericht Paderborn, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kaman…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 60/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 2918 eingetragenen GPDM-Gesellschaft für Projektierungs- und Dienstleistungsmanagement mbH, Technologiepark 8, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Kamann, Annette-von-Droste-Straße 11, 33098 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-91414884, Fax: 052191414884.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 26.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 60/26
Paderborn, 01.05.2026
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