Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grad + Kirsch Paket Logistik OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30066
EUID
DET3201V.HRA30066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal
Kanzlei
Rechtsanwälte Schultze und Braun
Adresse
Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken
Telefon
0681/876250
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.04.2025
Festsetzung Vergütung/Auslagen
26.06.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2025 , 11:45 Uhr
Stichtag nachträglich angemeldete Forderungen
18.08.2025
Aufhebung des Verfahrens
26.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG ist am 26.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren im Laufen: Am 04.03.2025 wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 22.04.2025 bestimmt. Am 26.06.2025 wurden Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Simone Gisdal festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen war der 18.08.2025. Die verfügbare Masse belief sich auf 21.875,11 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 545.332,33 EUR. Parallel dazu wurde im Antragsverfahren über den Nachlass des Eduard Michael Kirsch der Antrag am 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen; die vorläufige Verwaltung war zuvor am 28.07.2025 angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), ist am 26.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung …
1 IN 11/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), ist am 26.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden,…
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 28.07.2025 sind am 29.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Erblassers Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 28.07…
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Erblassers Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 28.07.2025 am 29.12.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Dipl. Bw. (…
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.01.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 55.538,06 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.875,11 EUR (Quote: 4,01 %). Insolvenzforderungen sind in Höhe von 545.332,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Ins…
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 55.538,06 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 16.637,66 EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 308,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), ist am 28.07.2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet worden. Verfügun…
3 IN 132/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass des Eduard Michael Kirsch, geb. am 04.04.1963, verstorben am 27.07.2024, zuletzt wohnhaft: Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach (AG Kaiserslautern, HRA 30066), ist am 28.07.2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Nachlasses angeordnet worden. Verfügungen über den Nachlass sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Die Schuldner des Nachlasses werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Erben mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: 1. Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), 2. Eduard Kirsch, Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach, (Gesellschafter), wur…
1 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grad + Kirsch Paket Logistik OHG, Zum Betzenberg 2, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 30066), vertr. d.: 1. Michael Grad, In den Rödern 5, 66919 Hermersberg, (Gesellschafter), 2. Eduard Kirsch, Lindenstraße 2b, 67731 Otterbach, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 04.03.2025
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