Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Green Gold GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Kavalleriesand 47, 64295 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 96280
EUID
DEM1103.HRB96280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 736/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanw. Part mbB
Adresse
Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 9001920 60
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.11.2025 , 10:30 Uhr
Eröffnung
05.02.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2026
Prüfungstermin
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb eines Fachhandels für Gewächshaustechnik, Grow- und Gartenbedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green Gold GmbH wurde am 06.11.2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Fatma Kreft als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Mit der Entscheidung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der Verwalterin wirksam; zudem ist den Schuldnern der Schuldners die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Das Insolvenzverfahren ist am 05.02.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.03.2026 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 15.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 736/25 : Über das Vermögen der Green Gold GmbH, Am Kavalleriesand 47, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96280), vertr. d.: Hüseyin Yazici, Lilienthalstraße 47, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma …
9 IN 736/25 : Über das Vermögen der Green Gold GmbH, Am Kavalleriesand 47, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96280), vertr. d.: Hüseyin Yazici, Lilienthalstraße 47, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanw. Part mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9001920 60, Fax: 069 9001920 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.03.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.04.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 736/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green Gold GmbH, Am Kavalleriesand 47, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96280), vertr. d.: Hüseyin Yazici, Lilienthalstraße 47, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist am 06.11.2025 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 736/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green Gold GmbH, Am Kavalleriesand 47, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 96280), vertr. d.: Hüseyin Yazici, Lilienthalstraße 47, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist am 06.11.2025 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanw. Part mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9001920 60, Fax: 069 9001920 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 06.11.2025
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