Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GreenCocoon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Erkrather Straße 401, 40231 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 84564
EUID
DER1101.HRB84564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 180/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
07.02.2024 , 10:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2024
Prüfungstermin
17.04.2024
Prüfungsstichtag schriftliches Verfahren
24.02.2025
Gläubigerversammlung
04.02.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von Naturkosmetik und natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Unternehmensberatung insbesondere im Bereich des Marketing und des Projektmanagements.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreenCocoon GmbH ist am 07.02.2024 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von der Schuldnerin am 24.10.2023 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 27.03.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 17.04.2024. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Forderungstabelle wird ab dem 03.04.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer ist für den 04.02.2026 um 11:00 Uhr angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreenCocoon GmbH ist am 07.02.2024 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 24.10.2023. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GreenCocoon GmbH ist am 07.02.2024 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 24.10.2023. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 27.03.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 17.04.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag hierfür ist der 24.02.2025. Zudem ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin auf den 04.02.2026 angesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn Leon Yiannis Faupel,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit erheblichem Wert bzw. erheblichem Anteil an der Masse mit dem Geschäftsführer/Gesellschafter der Schuldnerin
bestimmt auf
Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Es soll folgende Beschlussfassung erfolgen:
Dem außergerichtlichen Vergleich mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Masse wird zugestimmt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 180/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Sofia Papadopoulou und Leon Faupel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Sofia Papadopoulou und Leon Faupel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2024, um 10:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, c/o Regus Büroservice, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 180/23
Düsseldorf, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn Leon Yiannis Faupel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 180/23
Amtsgericht Düsseldorf, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84564 eingetragenen GreenCocoon GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sofia Papadopoulou, und Herrn Leon Yiannis Faupel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 180/23
Amtsgericht Düsseldorf, 27.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.