Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Greensill Bank AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 4088
EUID
DEH1101.HRB4088
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 6/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Durchführung einer fünften Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung V) angezeigt. In dieser Verteilung werden Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Zum Stichtag 16. Mai 2024 betrugen die registrierten und festgestellten bevorrechtigten Forderungen insgesamt 1.078.441.011,85 EUR. Davon waren im Rahmen der Abschlagsverteilungen I bis IV bereits 770.000.000,00 EUR gezahlt worden. Für die fünfte Verteilung steht ein Betrag von 100.000.000,00 EUR zur Verfügung. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; der Prüfungstermin war am 13.03.2026. Ein Gläubigerausschussmitglied hatte einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für den Zeitraum von der Eröffnung des Verfahrens bis zur ersten Gläubigerversammlung gestellt, worüber die Beteiligten angehört wurden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Vorstand Ingo Schwartz vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bremen veröffentlicht. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 13.03.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG ist eröffnet. Der Schuldner wird durch den Vorstand Ingo Schwartz vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bremen veröffentlicht. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 13.03.2026 angekündigt, wobei Widersprüche einen Tag vorher einzureichen waren. Später wurde die Durchführung einer fünften Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung V) angezeigt. Diese Verteilung dient der Zahlung an die einzige festgestellte bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Zum Stichtag 16. Mai 2024 beliefen sich die registrierten bevorrechtigten Forderungen dieser Gläubigerin auf insgesamt 1.078.441.011,85 EUR. Davon waren bereits in den Verteilungen I bis IV Beträge in Höhe von 770.000.000,00 EUR ausgezahlt worden. Für die fünfte Abschlagsverteilung steht ein Betrag von 100.000.000,00 EUR zur Verfügung. Zudem wurden Anträge auf Festsetzung der Vergütung für den Gläubigerausschuss behandelt; hierbei wurde die Vergütung und Auslagen des Mitglieds Dr. Harald Noack festgesetzt, wobei ein Stundensatz von 450,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Die vollständigen Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 13.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und …
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 13.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Durchführung einer weiteren, fünften Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung V) angezeigt.
In der Abschlagsverteilung V werden lediglich Zahlungen auf fest…
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Durchführung einer weiteren, fünften Abschlagsverteilung (Abschlagsverteilung V) angezeigt.
In der Abschlagsverteilung V werden lediglich Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG geleistet. Einzige bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin iSd § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters gemäß § 188 InsO betragen die bislang in der Insolvenztabelle registrierten und festgestellten bevorrechtigten Insolvenzforderungen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gemäß § 38 InsO iVm § 46f Abs. 4 Nr. 1 KWG zum Stichtag 16. Mai 2024 insgesamt 1.078.441.011,85 EUR. Hierauf ist im Rahmen der Abschlagsverteilungen I bis IV bereits ein Betrag in Höhe von 770.000.000,00 EUR gezahlt worden.
Für die Verteilung an die bevorrechtigte Insolvenzgläubigerin Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht ein Betrag von 100.000.000,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 07.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 6/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), ist von einem Gläubigerausschussmitglied ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für den Zeitraum von…
508 IN 6/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), ist von einem Gläubigerausschussmitglied ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für den Zeitraum von der Eröffnung des Verfahrens bis zur ersten Gläubigerversammlung gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Harald Noack festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind di…
508 IN 6/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greensill Bank AG, Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 4088 HB), vertr. d.: Ingo Schwartz, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Harald Noack festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.10.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Harald Noack die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 450,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurden die besonderen Schwierigkeiten, die dieses Verfahren mit sich bringt sowie das besondere Haftungsrisiko bei der Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss berücksichtigt.
Auslagen wurden i.H.v. 496,00 € beantragt, jedoch lediglich i.H.v. 388,00 € nachgewiesen und demzufolge i.H.v. 388,00 € festgesetzt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 08.08.2024
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