Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Bayern
Adresse
Neuburger Straße 76, 94032 Passau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Passau HRA 11347
EUID
DED2803V.HRA11347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Passau
Aktenzeichen
IN 257/12
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Silke Werts
Adresse
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon
+49(851)988596-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
08.02.2013
Aufhebung
04.05.2021
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG ist am 08.02.2013 eröffnet worden. Das Verfahren ist nach Ende des Schlusstermins und Aufhebung am 04.05.2021 bereits abgeschlossen. Eine nachträgliche Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen ist aufgrund der Nachtragsverteilung ausgeschlossen, weshalb der Beschluss über die Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen vom 05.06.2025 aufgehoben ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 257/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG, Industriestraße 12, 94036 Passau, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter GRG Beteiligungs GmbH und Dr. Hake Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 11347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollm…
IN 257/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG, Industriestraße 12, 94036 Passau, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter GRG Beteiligungs GmbH und Dr. Hake Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 11347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 12/0071-TR/sh
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Beschluss:
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1. In dem am 08.02.2013 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 03.07.2025 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Silke Werts
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon: +49(851)988596-0
Telefax: +49(851)988596-10
Email: info@kanzlei-werts.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 31.07.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 257/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG, Industriestraße 12, 94036 Passau, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter GRG Beteiligungs GmbH und Dr. Hake Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 11347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollm…
IN 257/12
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GRH Beteiligungs GmbH & Co. 4. Verwaltungs KG, Industriestraße 12, 94036 Passau, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter GRG Beteiligungs GmbH und Dr. Hake Wilfried
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 11347
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 12/0071-TR/sh
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Beschluss:
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Der Beschluss vom 05.06.2025 über die Aufforderung zur Anmeldung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO und zur Prüfung angemeldeter nachrangiger Forderungen wird aufgehoben.
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Gründe:
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Nach Anordnung der Nachtragsverteilung hat die Insolvenzverwalterin den zur Verfügung stehenden Betrag auf Grund des Schlussverzeichnisses zu verteilen. Nach Ende des Schlusstermins und Aufhebung des Verfahrens am 04.05.2021 ist eine nachträgliche Aufforderung und Anmeldung nachrangiger Forderungen ausgeschlossen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 31.07.2025
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