Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Große, Frank
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstr. 15, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 1022
EUID
DET2214V.HRA1022
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 124/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Eröffnung Insolvenzverfahren
29.12.2020
Anhörungsfrist Restschuldbefreiung
15.12.2025
Ende Wohlverhaltensperiode (korrigiert)
29.12.2025
Beschluss Restschuldbefreiung erteilt
25.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Frank Große ist eröffnet worden. Die Wohlverhaltensperiode endete ursprünglich mit dem 29.10.2025, wurde jedoch korrigiert; die Abtretungsfrist beträgt vier Jahre und zehn Monate aufgrund eines Übertragungsfehlers in früheren Beschlüssen. Das Gericht beabsichtigt gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Erteilung der Restschuldbefreiung, sofern bis zum 15.12.2025 keine entgegenstehenden Anträge auf Versagung vorliegen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser sind durch Beschluss festgesetzt worden. Von der Restschuldbefreiung sind alle Insolvenzgläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.12.2020 bestanden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022),
ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diej…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022),
ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
am 29.12.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Es ist die Vergütung des Insolvenzverwalters für das Restschuldbefreiungsverfahren
durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser für das Restschuld…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 14 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 InsVV 100,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Diese ist gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 InsVV um 50,00 EUR je 5 Gläubiger zu erhöhen, wenn der Treuhänder die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt.
Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß entsprechend den oben genannten Bestimmungen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 25.03.2026 ,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 29.12.2023. Anträge auf Versagung der Restschuldbe…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 29.12.2023. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 09.02.2024 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Montabaur, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), wird der Beschluss vom 08.02.2023 dahingehend geändert, dass die Abtretun…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), wird der Beschluss vom 08.02.2023 dahingehend geändert, dass die Abtretungsfrist vier Jahre und zehn Monate beträgt.
Der Beschluss vom 09.01.2024 wird entsprechend aufgehoben.
G r ü n d e:
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler:
Gemäß Art 103K des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO) beträgt die Abtretungsfrist bei Verfahren, für die der Insolvenzantrag zwischen dem 17.09.2020 und 30.09.2020 gestellt wurde, vier Jahre und zehn Monate.
Der Antrag des Schuldners sowie des Antragseingangs datiert dabei auf den 29.09.2020.
Die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren erst am 29.12.2020 eröffnet wurde ist dabei unbeachtlich.
Entsprechend kann der Beschluss vom 09.01.2024 zur Anhörungsfrist zur Restschuldbefreiung keinen Bestand haben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), wird der Beschluss vom 08.02.2023 dahingehend geändert, dass die Abtretun…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), wird der Beschluss vom 08.02.2023 dahingehend geändert, dass die Abtretungsfrist vier Jahre und zehn Monate beträgt.
Der Beschluss vom 09.01.2024 wird entsprechend aufgehoben.
G r ü n d e:
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler:
Gemäß Art 103K des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO) beträgt die Abtretungsfrist bei Verfahren, für die der Insolvenzantrag zwischen dem 17.09.2020 und 30.09.2020 gestellt wurde, vier Jahre und zehn Monate.
Der Antrag des Schuldners datiert dabei auf den 29.09.2020.
Die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren erst am 29.12.2020 ist dabei unbeachtlich.
Entsprechend kann der Beschluss vom 09.01.2024 zur Anhörungsfrist zur Restschuldbefreiung keinen Bestand haben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 29.10.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbe…
14 IN 124/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Frank Große, geb. am 07.08.1971, Zum Röthchen 1, 56412 Untershausen, Inhaber von Spielwaren Hanni Müller, Industriestraße 12-14, 56412 Heiligenroth (AG Montabaur, HRA 1022), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 29.10.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 15.12.2025 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Montabaur, 11.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.