Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, der bereits am 27.03.2024 bestellt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 14.08.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden besondere Prüfungstermine angeordnet, wobei der Stichtag zunächst auf den 12.01.2026 und später auf den 16.06.2025 bestimmt wurde. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wir…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 14:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstel…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 um 14:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 54381500, Fax: 0511 54381596, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.03.2024
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Originalbekanntmachung
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902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.03.2024 um 14:42 Uhr a…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.03.2024 um 14:42 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung am 08.05.2024 eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse wie folgt erteilt worden:
Inanspruchnahme eines unechten Massekredits über eine Summe von maximal 100.000,00 € von der Hannoverschen Volksbank eG zu den Bedingungen der von der Schuldnerin, dem vorläufigem Insolvenzverwalter und der Hannoverschen Volksbank eG mit Datum vom 18.04.2024 unterzeichneten Vereinbarung (Bl. 115-118 der Akten), mit der Maßgabe, dass die Ermächtigung ab dem Zeitpunkt des Beschlusserlasses gilt (08.05.2024).
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 27.03.2024 bestehen.
G r ü n d e :
Die Aufnahme des unechten Massekredits ist erforderlich, um die Schuldnerin für die Dauer des Antragsverfahrens mit der für die Betriebsfortführung notwendigen Liquidität auszustatten.
...
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: Über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 07:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Diplom-Kau…
902 IN 190/24 - 4 -: Über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 07:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 54381500, Fax: 0511 54381596, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse …
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 282.118,60 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Der Insolvenzverwalter begehrt diverse Zuschläge, denen nicht vollumfänglich gefolgt werden kann:
1.1.1. Betriebsfortführung (0,3-facher Zuschlag):
Die Fortführung des operativen Geschäfts erfolgte während der Dauer der vorläufigen Insolvenz innerhalb eines Zeitraums von gut 2 Monaten.
Hier sind nur solche Aufgaben als Mehrbelastung zu berücksichtigen, die nach Art und Umfang als außergewöhnlich und deutlich erschwerend zu bezeichnen und nicht als zeitgemäßer heutiger Standard von jedem Verwalterbüro zu erwarten sind. (LG Potsdam v. 25.08.2015 - 2T6/15).
Der unter Ziff. 4.1 des Vergütungsantrages geschilderte Mehraufwand einschließlich des erhöhten Haftungsrisikos durch die zweimonatige Betriebsfortführung einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 3 S.1 HGB, unter Berücksichtigung der Eigenarbeiten der Schuldnerin, erscheint mit dem festgesetzten Zuschlag in Höhe von 15 % angemessen vergütet.
Weiterhin stellt die Bearbeitung hinsichtlich der Gewährung von Insolvenzgeld bzw. der Vorfinanzierung schon seit langer Zeit keine erhebliche Erschwernis mehr dar (Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl. 2014, § 3 Rd.-Nr. 44).
1.1.2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 46.464,68 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 15 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR.
d) Die zur Regelvergütung ins Verhältnis gesetzte Bruchteilsvergütung ist von der zur Regelvergütung ins Verhältnis gesetzten Bruchteilsvergütung mit Zuschlägen in Abzug zu bringen, um die Quote der bereinigten Zuschlagstätigkeit zu ermitteln.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, ergibt sich aufgrund der vorhergehenden Berechnung eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 15 %.
1.2.. Nachfolgelösung (015-facher Zuschlag):
Die Bemühungen um eine übertragende Sanierung gehören nicht zum Aufgabenkreis des vorläufigen Insolvenzverwalters; eine besondere Übertragung dieser Aufgabe ist nicht erfolgt, so dass hierfür kein Zuschlag gewährt werden kann.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO)…
902 IN 190/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünhagen GmbH, Hoher Holzweg 52, 30966 Hemmingen (AG Hannover, HRB 101320), vertr. d.: Mathias Schulze, Am Moritzberg 22, 30982 Pattensen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 15.10.2024
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