Recycling, handeln und makeln von Produktionsabfällen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.02.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.05.2026 anzumelden. Am 05.05.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine Gläubigerversammlung mit Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und eines Gläubigerausschusses ist für den 15.06.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 181/26 G-82-: In dem Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849),
vertreten durch:
Robel Goitom, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähi…
810 IN 181/26 G-82-: In dem Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849),
vertreten durch:
Robel Goitom, (Geschäftsführer), wurde am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 181/26 G-9-5 - Am 01.04.2026 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849),
vertreten durch:
Robel Goitom, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenp…
810 IN 181/26 G-9-5 - Am 01.04.2026 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849),
vertreten durch:
Robel Goitom, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 04.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 181/26 G-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849), vertr. d.: Robel Goitom, (Geschäftsführer), ist am 04.02.2026 um 14:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldn…
810 IN 181/26 G-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849), vertr. d.: Robel Goitom, (Geschäftsführer), ist am 04.02.2026 um 14:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 181/26 G-9-5 In dem Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849), vertr. d.: Robel Goitom, Adlerflychtstraße 41, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die In…
810 IN 181/26 G-9-5 In dem Insolvenzverfahren Grünstoff Kunststoff-Recycling GmbH, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115849), vertr. d.: Robel Goitom, Adlerflychtstraße 41, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 05.05.2026
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