Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grundstück & Immobilien Wadgassen GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Saarland
Adresse
Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 13038
EUID
DEV1109.HRA13038
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 33/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2025 , 15:18 Uhr
Eröffnung
12.09.2025 , 10:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.11.2025
Berichtstermin
24.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.11.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
06.08.2026 , 09:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG ist am 12.09.2025 um 10:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025. Zuvor waren bereits am 26.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt nun als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 24.11.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG ist am 12.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025. Zuvor waren bereits am 26.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG ist am 12.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025. Zuvor waren bereits am 26.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.11.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 24.11.2025 angesetzt. Zudem ist eine weitere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, hier den Verkauf von Grundstücken in Schulstraße 17, für den 06.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten du…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundstücks- und Immobiliengeschäftsführungsgesellschaft Wadgassen mbH, HRB 107892, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Bartel,
ist am 26.06.2025, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
116 IN 33/25
Amtsgericht Saarbrücken, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellsc…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück und Immobilien Wadgassen GmbH & Co. KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundstücks- und Immobiliengeschäftsführungsgesellschaft Wadgassen mbH, HRB 107892, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Bartel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 12.09.2025, um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 24.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
116 IN 33/25
Saarbrücken, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück & Immobilien Wadgassen GmbH & Co.KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch die persö…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 33/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 13038 eingetragenen Grundstück & Immobilien Wadgassen GmbH & Co.KG, Lindenstraße 114, 66787 Wadgassen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Geschäftsführung der Grundstücks- & Immobiliengeschäftsführungsgesellschaft Wadgassen mbH HRB 107892, , diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christa Bartel,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Kaufvertrag über im Grundbuch des Amtsgerichts Saarbrücken von Schaffhausen Blatt 3777 eingetragenen Grundstücke:
Flur 2 Nr. 3/41 Gebäude- und Freifläche, Schulstraße 17, 5723 m²
Flur 2 Nr. 3/261 Gebäude- und Freifläche, Schulstraße 17, 181 m²
für einen Kaufpreis in Höhe von 781.000 €bestimmt auf
Donnerstag, 06.08.2026, 09:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 33/25
Amtsgericht Saarbrücken, 01.07.2026
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