Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
eGbR
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal GSR 487
EUID
DEW1215.GSR487
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 250/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Folker Hochmuth
Kanzlei
Beck Rechtsanwälte
Adresse
Naumburger Straße 60, 06667 Weißenfels
Telefon
03443-3482590
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
26.06.2026 , 14:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR ist im Antragsverfahren verblieben. Am 26.06.2026 um 14:40 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Folker Hochmuth bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 250/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR, Gutenbergstraße 4, 06667 Weißenfels (AG Stendal, GsR 487), vertr. d.: 1. Tony Pham, Wenzelstraße 41, 04600 Altenburg, (Gesellschafter), 2. Duc Hoang Nguyen, (Gesellschafter), 3. Duc Duy Kevin Pham, (Gesellschafter),…
59 IN 250/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Pham eGbR, Gutenbergstraße 4, 06667 Weißenfels (AG Stendal, GsR 487), vertr. d.: 1. Tony Pham, Wenzelstraße 41, 04600 Altenburg, (Gesellschafter), 2. Duc Hoang Nguyen, (Gesellschafter), 3. Duc Duy Kevin Pham, (Gesellschafter), ist am 26.06.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Folker Hochmuth, Beck Rechtsanwälte, Naumburger Straße 60, 06667 Weißenfels, Tel.: 03443-3482590, Fax: 03443-3482599, E-Mail: weissenfels@anwaelte-beck.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 26.06.2026
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