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Insolvenzprofil
Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
eGbR
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück GsR 536
EUID
DEP3313.GsR536
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 10/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
24.03.2026 , 08:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2026
Berichtstermin
10.06.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
19.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 24.03.2026 um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Rheine, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Eröffnungsantrag der Schuldnerin war am 14.02.2026 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Emsdetten, ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Einsicht der Forderungstabelle und der Anmeldungsunterlagen ist ab dem 27.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster möglich. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 10.06.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt, ein Gläubigerausschuss gewählt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Zustimmung zum freihändigen Verkauf einer Immobilie, beschlossen werden. Die Beschlussfassung über den Verkauf der Immobilie wurde durch Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 24.03.2026 präzisiert, um eine offenbare Unrichtigkeit im Grundbucheintrag zu korrigieren.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR ist am 24.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Yorck Eymelt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 20.05.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR ist am 24.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Yorck Eymelt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 20.05.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen war ursprünglich für den 10.06.2026 angesetzt. In einer nachträglichen Berichtigung wurde klargestellt, dass über die Zustimmung zum freihändigen Verkauf einer Immobilie beschlossen werden soll. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 19.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 10/26
Über das Vermögen
der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Berbomstiege 2, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Salwitzek, Thienhauserweg , 33106 Paderborn und Herrn Kevin Kaup, Berbomstiege 2, 48431 Rheine
wird wegen Zahlungsun…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 10/26
Über das Vermögen
der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Berbomstiege 2, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Salwitzek, Thienhauserweg , 33106 Paderborn und Herrn Kevin Kaup, Berbomstiege 2, 48431 Rheine
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.03.2026, um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Yorck Eymelt, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 10.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Zustimmung zum freihändigen Verkauf einer Immobilie (verzeichnet im Grundbuch des AG Lingen, GB von Ahlde, Bl. 553)
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Berbomstiege 2, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Salwitzek, Thienhauserweg , 33106 Paderborn und Herrn Kevin Kaup, Berbomstiege 2, 48431 Rheine
wird der Beschluss vom 24.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Beschlussfassung über die Zustimmung zum freihändigen Verkauf einer Immobilie (verzeichnet im Grundbuch des AG Lingen, GB von Ahlde, Bl. 554) erfolgen soll.
87 IN 10/26
Amtsgericht Münster, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 10/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Berbomstiege 2, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Salwitzek, Thienhauserweg , 33106 Paderborn und Herrn Kevin Kaup, Berbomstiege 2, 48431 Rh…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 10/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Grundstücksgesellschaft Kaup & Salwitzek eGbR, Berbomstiege 2, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sarah Salwitzek, Thienhauserweg , 33106 Paderborn und Herrn Kevin Kaup, Berbomstiege 2, 48431 Rheine
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
87 IN 10/26
Amtsgericht Münster, 08.07.2026
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