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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GST - Gebäude System Technik GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Gegen den Beschluss zur Verfahrenseinstellung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus einzulegen.
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