Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH ist ein Wechsel in der Insolvenzverwaltung erfolgt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Korrell, ist am 15.02.2024 auf eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütungen für den vorläufigen und den ehemaligen Insolvenzverwalter sowie die Auslagen festgesetzt. Ein besonderer Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters fand am 08.003.2024 statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die nachträglich angemeldeten Forderungen für einen Prüfungstermin am 03.11.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 09.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbüre…
Amtsgericht Bremen 09.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem ehemaligen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 12.743,37. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 60,00 % geltend gemacht, die in Höhe von 50,00 % für angemessen erachtet werden, und zwar für das obstruktive Schuldnerverhalten und die desolate betriebliche Organisation.
Ein Zuschlag für die Betriebsfortführung kann nicht gewährt werden, da sich das Schuldnerunternehmen von Anfang an einer desolaten Lage befunden hat. Eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes war von Anfang an nicht möglich. Die Mehrarbeit in diesem Zusammenhang wurde bei dem Zuschlagstatbestand über die desolate betriebliche Organisation bereits berücksichtigt.
Im Wege der Gesamtbetrachtung erscheint ein Zuschlag in Höhe von 50,00 % angemessen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 09.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbüre…
Amtsgericht Bremen 09.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 167.874,23 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 90,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für die anhaltende Mehrarbeit in Zusammenhang mit dem obstruierenden Schuldnerverhalten hinsichtlich Gesellschafter und Geschäftsführer.
Der Zuschlagstatbestand für die Arbeitnehmerverwaltung erscheint in Höhe von 25,00 % als angemessen. Grundsätzlich gehört die Erstellung von Insolvenzgeldbescheinigungen sowie die Abwicklung der Arbeitnehmerverhältnisse zu den Regelaufgaben eines Insolvenzverwalters. In diesem Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kündigungen und Bescheinigungen in die rumänische Sprache übersetzt worden sind und somit ein höherer Aufwand begründen. Auch wurden die Lohnabrechnungen teilweise manuell erstellt. Dieser Mehraufwand findet in dem Zuschlag Berücksichtigung.
Im Wege der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 75,00 %.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 20,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbüre…
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 14/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB),
vertreten durch:
Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 08.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 07.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB), vertr. d.: Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem In…
508 IN 14/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB), vertr. d.: Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 14/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB), vertr. d.: Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schr…
508 IN 14/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTA Immobilienbau & Dienstleistungen GmbH, Beim Struckenberge 6, 28239 Bremen (AG Bremen, HRB 37069 HB), vertr. d.: Eduardo Da Costa Marques, Hasenbürener Landstr. 131, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 03.11.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 02.09.2025
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