Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Günter Schmidt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76504
EUID
DEM1201.HRB76504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht
Aktenzeichen
274/21 S-3-9
Phase
Schlussverteilung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Günter Schmidt GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter beabsichtigt die Vornahme einer Abschlagsverteilung nach § 195 InsO. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 117.358,97 Euro zur Verfügung. Die Gesamtsumme der festgestellten Forderungen beträgt 234.717,90 Euro. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich eine Quote in Höhe von 50 %. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 274/21 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Günter Schmidt GmbH, August-Schanz-Str. 28, 60433 Frankfurt am Main, beabsichtigt der Insolvenzverwalter die Vornahme einer Abschlagsverteilung nach § 195 InsO. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von € 117.358,97 zur Verfügung. Die Gesamtsumme der…
810 IN 274/21 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Günter Schmidt GmbH, August-Schanz-Str. 28, 60433 Frankfurt am Main, beabsichtigt der Insolvenzverwalter die Vornahme einer Abschlagsverteilung nach § 195 InsO. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von € 117.358,97 zur Verfügung. Die Gesamtsumme der festgestellten Forderungen beträgt € 234.717,90. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich eine Quote in Höhe von 50 %. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht -, Klingerstr. 20, 60313 Frankfurt am Main aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 274/21 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren Günter Schmidt GmbH, August-Schanz-Straße 28, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76504),
vertreten durch:
Hans-Jürgen Hartwich, Ben-Gurion-Ring 21, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergü…
810 IN 274/21 S-3-9 In dem Insolvenzverfahren Günter Schmidt GmbH, August-Schanz-Straße 28, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76504),
vertreten durch:
Hans-Jürgen Hartwich, Ben-Gurion-Ring 21, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 11.11.2024
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