Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 8406
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Insolvenzprofil
Gustav Becker Spedition GmbH und Co. KG
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2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinstr. 125, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 8406
EUID
DER1202.HRA8406
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 143/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg
Termine & Fristen
Aufhebung
08.05.2026 , 09:36 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gustav Becker Spedition GmbH und Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8406, ist am 08.05.2026 um 9:36 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Geschwister GmbH (HRB 14376), vertreten durch Geschäftsführer Jörg Becker. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich bei dem Amtsgericht Duisburg einzureichen und muss binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 143/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8406 eingetragenen Gustav Becker Spedition GmbH und Co. KG, Rheinstraße 125, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 143/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8406 eingetragenen Gustav Becker Spedition GmbH und Co. KG, Rheinstraße 125, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14376 eingetragene Geschwister Becker GmbH, Rheinstraße 125, 45478 Mülheim an der Ruhr, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Becker, Stoffeler Straße 17 , 40227 Düsseldorf,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg
wird heute, am 08.05.2026, um 9:36 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
64 IN 143/09
Amtsgericht Duisburg, 08.05.2026
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