Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H. M. Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 225087
EUID
DEP2305.HRB225087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 756/24 - 8 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch
Adresse
Berliner Allee 13, 30175 Hannover
Telefon
0511 87458134
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2025 , 12:13 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der H. M. Projekt GmbH ist im Antragsverfahren anhängig. Am 14.02.2025 um 12:13 Uhr hat das Amtsgericht Hannover die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Die Gläubiger werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Rechtsmittel sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 756/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H. M. Projekt GmbH, Weberstraße 1, 30916 Isernhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225087), vertr. d.: Istvan Puskas, Maurerstraße 15, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2025 um 12:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
905 IN 756/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H. M. Projekt GmbH, Weberstraße 1, 30916 Isernhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 225087), vertr. d.: Istvan Puskas, Maurerstraße 15, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), ist am 14.02.2025 um 12:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511 87458134, Fax: 030 896688100 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.02.2025
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