Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hallerstr. 34, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218685
EUID
DEP2305.HRB218685
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 506/24 - 8 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von gastronomischen Betrieben aller Art, Catering und Außenveranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hannover ist ein Insolvenzantragsverfahren geführt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hannover einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 506/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 …
906 IN 506/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 336/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens a…
906 IN 336/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 478/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens a…
906 IN 478/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H34 Hannover UG (haftungsbeschränkt), Hallerstraße 34, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218685), vertr. d.: Claudio Ferraro, Gumbinner Weg 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.03.2026
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