Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Karlstraße 7, 90763 Fürth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 15939
EUID
DED3304V.HRB15939
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 186/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marcus Voigt
Adresse
Fürther Straße 62, 90429 Nürnberg
Telefon
+49(911)312203
Termine & Fristen
Eröffnung
27.06.2022
Forderungsanmeldefrist
08.05.2026
Widerspruchsfrist
19.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, bzw. Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten, die nach § 34 C der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind nicht Unternehmensgegenstand.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, ist am 27.06.2022 eröffnet worden. Im Rahmen des Verfahrens sind nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 08.05.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Widerspruchsfrist für die angemeldeten Forderungen endet am 19.006.2026. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Alexander Pfadenhauer, ist durch Ableben aus dem Amt ausgeschieden. Als neuer Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marcus Voigt bestellt worden. Am 07.07.2025 wurde Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 27.06.2022 eröffneten Insolvenzverfahren wer…
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 27.06.2022 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 08.05.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Marcus Voigt
Fürther Straße 62, 90429 Nürnberg
Telefon: +49(911)312203
Telefax: +49(911)325523
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 19.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 07.07.2025 angezeigt, dass Masseunzuläng…
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 07.07.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1.) Es wird festgestellt, dass das Amt des Insolvenzverwa…
IN 186/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ha Em Immobiliengesellschaft mbH i. L., Karlstraße 7, 90763 Fürth, vertreten durch die Liquidatorin Malzer Renate
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 15939
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1.) Es wird festgestellt, dass das Amt des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Pfadenhauer durch Ableben beendet wurde.
2.) Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcus Voigt, Fürther Straße 62, 90429 Nürnberg.
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Gründe:
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Aufgrund Ablebens des Insolvenzverwalters ist ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.03.2025
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