Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Elektroinstallationen, des Elektro-Engineering, Elektro-Planung, Webdesign, Schaltschrankbau, Steuerungsbau, SPS-Programmierung, Elektromobilität, PV-Anlagen und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zu vorstehenden Bereichen, des Weiteren der Ankauf, Verkauf, Import und Export von Elektromaterial, sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung, der Arbeitsvermittlung, Durchführung von Bautätigkeiten, insbesondere Trockenbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Betonbohrungen und Betonschneidungen, Kabelverlegung im Hochbau und Gebäudereinigung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HA Systemtechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 26.11.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.
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