Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HA Wohnbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10084
EUID
DEM1406.HRB10084
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 222/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robert Schiller
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.05.2025 , 16:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.07.2025
Berichtstermin
20.08.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2026
Widerspruchsfrist
12.03.2026
Forderungsanmeldefrist
09.04.2026
Widerspruchsfrist
11.05.2026
Forderungsanmeldefrist
13.05.2026
Widerspruchsfrist
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hochbau, Maurerarbeiten, Schalungs- und Betonarbeiten, Trockenbauarbeiten, Betonstahlverlegearbeiten sowie Import- und Export von Gütern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HA Wohnbau GmbH ist am 26.05.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller. Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 beim Insolvenverwalter schriftlich anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 20.08.2025 statt, bei dem unter anderem über die Wirksamkeit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit sowie über weitere Maßnahmen wie die Fortführung des Geschäftsbetriebes oder die Veräußerung von Unternehmensanteilen entschieden werden kann. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Anordnungen zur Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO getroffen, wobei die Fristen für die Anmeldung und die Widerspruchssetzungen im Zeitverlauf bis zum Jahr 2026 aktualisiert wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 09.04.2026 nachträglich angeme…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 09.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 11.05.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 05.02.2026 nachträglich angeme…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 05.02.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 12.03.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 13.05.2026 nachträglich angeme…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084),
vertreten durch:
Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 13.05.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.06.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24:
Über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084), vertr. d.: Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
ist am 26.05.2025 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverw…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 222/24:
Über das Vermögen der
HA Wohnbau GmbH, Neuer Steinweg 8, 36341 Lauterbach (Hessen) (AG Gießen , HRB 10084), vertr. d.: Aldin Hasanagic, Edelzeller Straße 72, 36043 Fulda, (Geschäftsführer),
ist am 26.05.2025 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 20.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 27.05.2025
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