Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haake vormals Ambrosch, Wilfried
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 17581
EUID
DER2402.HRA17581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 66/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
07.01.2020
Restschuldbefreiung
07.01.2026
Restschuldbefreiung
28.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch ist am 07.01.2020 eröffnet worden. Im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens endete die Wohlverhaltenszeit (Abtretungsfrist) am 07.01.2026. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO mit Beschluss vom 28.04.2026 erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, ausgenommen sind jedoch Forderungen gemäß § 302 InsO. Parallel dazu ist die Vergütung des Treuhänders für seine Tätigkeit über einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt worden. Die Gesamtsumme der bei dem Treuhänder eingegangenen Beträge belief sich auf 0,00 EUR. Die Vergütung berechnet sich nach der Summe der Mindestvergütungen. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhaber Wilfried …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhaber Wilfried Ambrosch e.K., Oesterholzstraße 34, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 07.01.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
Der Treuhänder hat beantragt, die Vergütung für seine Tätigkeit im Rahmen dieses Verfahrens festzusetzen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.
251 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhaber Wilfried …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhaber Wilfried Ambrosch e.K., Oesterholzstraße 34, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Haake vormals Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 07.01.2020 eröffnet.
Die Abtretungsfrist ist am 07.01.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
251 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake, geboren am 04.09.1962, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhab…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 66/19
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Wilfried Haake, geboren am 04.09.1962, Espenstr. 79, 44143 Dortmund, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 17581 eingetragenen Firma Firma Dettmer Lotto - Tabak - Presse, Inhaber Wilfried Ambrosch e.K., Oesterholzstraße 34, 44145 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilfried Ambrosch, Espenstr. 79, 44143 Dortmund
ist die Vergütung des Treuhänders zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 293, 64 InsO).
Nach § 293 Abs. 1 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.Grundlage der Vergütung ist die Summe der Beträge, die aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners bei dem Treuhänder eingegangen sind (§§ 293, 63 InsO, § 14 Abs. 1 InsVV). Bei der Festsetzung der Vergütung ist dem Zeitaufwand des Treuhänders und dem Umfang seiner Tätigkeit Rechnung zu tragen (§ 293 Abs. 1 S. 2 InsO), so dass sich die Vergütung erhöhen kann.Die Vergütung beträgt mindestens 100,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders und erhöht sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, an die Verteilungen erfolgt sind (§§ 293 Abs. 1 InsO, § 14 Abs. 3 InsVV).
Die Gesamtsumme der bei dem Treuhänder eingegangenen Beträge beläuft sich auf 0,00 EUR. Die Tätigkeit des Treuhänders erstreckte sich über 3 Jahre.
Die Vergütung berechnet sich vorliegend nach der Summe der Mindestvergütungen. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.01.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.
251 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2026
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