Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haas + Sohn Ofentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zur Dornheck 8, 35764 Sinn
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 4183
EUID
DEM1710.HRB4183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Martin Schubert
Adresse
Urstein Nord 67, 5412 Puch
Termine & Fristen
Beschluss Korrektur Register
10.05.2024
Forderungsanmeldefrist Ende
11.04.2025
Prüfungstermin Stichtag
23.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Öfen, Herden und Hochdruckreinigern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Es handelt sich um eine korrigierte Veröffentlichung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH. Das Amtsgericht Wetzlar hat den Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt, um einen Fehler in der Handelsregisternummer zu korrigieren. Statt HRB 4181 lautet die korrekte Nummer HRB 4183. Das Verfahren befindet sich noch im Antrags- bzw. Vorverfahrensstadium, da keine Eröffnung oder Bestellung eines Verwalters erfolgt ist. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wetzlar hat mit Beschluss vom 10.05.2024 eine Korrektur der Handelsregisternummer von HRB 4181 auf HRB 4183 vorgenommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger F…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Wetzlar hat mit Beschluss vom 10.05.2024 eine Korrektur der Handelsregisternummer von HRB 4181 auf HRB 4183 vorgenommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen angeordnet. Die Anmeldefrist für diese Forderungen endete am 11.04.2025. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 23.05.2025 festgelegt. Gläubiger und der Insolvenzverwalter können bis zu diesem Datum schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung erheben. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Korrigierte Veröffentlichung:
3 IN 54/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt worden.
Sta…
Korrigierte Veröffentlichung:
3 IN 54/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt worden.
Statt HRB 4181 muss es richtig heißen: HRB 4183
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar oder dem Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg a. d. Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/24: In dem Insolvenzverfahren Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 11.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen…
3 IN 54/24: In dem Insolvenzverfahren Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 11.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 23.05.2025 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 11.04.2025 und dem vorstehenden Stichtag 23.05.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 54/24: Über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2024 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Frank Mößle,…
3 IN 54/24: Über das Vermögen der Haas + Sohn Ofentechnik GmbH, Zur Dornheck 8, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4183), vertr. d.: Martin Schubert, Urstein Nord 67, 5412 Puch, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2024 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schöne Aussicht 10, 35396 Gießen, Tel.: 0641/2010901-0, Fax: 0641/2010901-9, E-Mail: giessen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.01.2025) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 08.10.2024
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