Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hachem Company Dreams-Car24 GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Fatima Salim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207931
EUID
DEP2408.HRB207931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 62/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Ablehnung mangels Masse
08.04.2026
Ablehnung mangels Masse
18.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Hachem Company Dreams-Car24 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Fatima Salim, wurden zwei Insolvenzanträge gestellt. Der Antrag im Aktenzeichen 132 IN 18/25 ist am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Ein weiterer Antrag im Aktenzeichen 132 IN 62/25 ist am 18.05.2026 ebenfalls mangels Masse abgewiesen worden. In beiden Fällen wurde die Ablehnung gemäß § 26 Abs. 1 InsO ausgesprochen. Gegen beide Entscheidungen steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Das Insolvenzverfahren ist somit nicht eröffnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hachem Company Dreams-Car24 GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Fatima Salim, Marie-Wagenknecht-Str. 7, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207931), vertr. d.: Fatima Salim, Zingel 24, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffn…
132 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hachem Company Dreams-Car24 GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Fatima Salim, Marie-Wagenknecht-Str. 7, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207931), vertr. d.: Fatima Salim, Zingel 24, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 08.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 62/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hachem Company Dreams-Car24 GmbH, Marie-Wagenknecht-Str. 7, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207931), vertr. d.: Fatima Salim, Zingel 24, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.05.2026 ma…
132 IN 62/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hachem Company Dreams-Car24 GmbH, Marie-Wagenknecht-Str. 7, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207931), vertr. d.: Fatima Salim, Zingel 24, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 18.05.2026
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