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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänsler Metallbau GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 19.03.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Informationen zum elektronischen Einreichungsweg sind im eJustice-Portal verfügbar. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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