Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 341355
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Insolvenzprofil
HAGA Warenvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 341355
EUID
DEB8535.HRB341355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
266/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
23.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAGA Warenvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Im Rahmen der Schlussverteilung sind eine Verteilungsmasse in Höhe von 4.943,21 EUR sowie Forderungen in Höhe von 8.957,05 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 266/15 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAGA Wa-renvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH GFin Elfriede Luise Gaßmann findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 4.943,21 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind …
80 IN 266/15 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAGA Wa-renvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH GFin Elfriede Luise Gaßmann findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Nach Anzeige durch den Insolvenzverwalter sind verfügbar 4.943,21 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 8.957,05 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg -Insolvenzgericht- zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Heidelberg -Insolvenzgericht- 09.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 266/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAGA Warenvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Waibstadter Straße 13/7, 74924 Neckarbischofsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Elfriede Luise Gaßmann, geb. Essig
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341355
…
80 IN 266/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAGA Warenvertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Waibstadter Straße 13/7, 74924 Neckarbischofsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Elfriede Luise Gaßmann, geb. Essig
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341355
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 23.05.2025
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