Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 209154
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hagemann Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Steinbergstr. 8 a, 38350 Helmstedt
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209154
EUID
DEP1103.HRB209154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 74/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2024 , 09:20 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 10:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.11.2024
Berichtstermin
26.11.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
26.11.2024 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Freizeitfahrzeugen sowie weitere Fahrzeugtypen aller Art und Zusatzgeschäfte sowie Leistungen, die mit dem Vertrieb in Verbindung stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH ist am 30.07.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH ist am 01.09.2024 um 10:10 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 30.07.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH ist am 01.09.2024 um 10:10 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 30.07.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter bestätigt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 26.11.2024 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Wolfsburg angesetzt. In diesem Termin sollen auch über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen des Verfahrens entschieden werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 74/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH, Steinbergstraße 8 a, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 209154), vertreten durch Robert Köhler, Denhardtstraße 14, 39106 Magdeburg (Geschäftsführer), ist am 30.07.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
25 IN 74/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH, Steinbergstraße 8 a, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 209154), vertreten durch Robert Köhler, Denhardtstraße 14, 39106 Magdeburg (Geschäftsführer), ist am 30.07.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 74/24: Über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH, Steinbergstr. 8 a, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 209154), vertr. d.: Robert Köhler, Denhardtstr. 14, 39106 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christi…
25 IN 74/24: Über das Vermögen der Hagemann Vertriebs GmbH, Steinbergstr. 8 a, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 209154), vertr. d.: Robert Köhler, Denhardtstr. 14, 39106 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 26.11.2024, 10:30 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.09.2024
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