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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hagenauer GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Würzburg. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG a. F. gestellt. Die Zustimmung soll durch eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO beschlossen werden. Die Klage richtet sich gegen Herrn Hermann Hagenauer und Herrn Michael Hagenauer in Höhe von insgesamt 3.088.866,06 €. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 21.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden als verspätet nicht in die Entscheidung einbezogen. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die Bekanntgabe des Gerichts datiert vom 29.04.2024.
Originalbekanntmachung
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