Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18831
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Insolvenzprofil
Hair & More Friseurbetriebe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weststraße 14, 59269 Beckum
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18831
EUID
DER2713.HRB18831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
86 IN 13/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
09.09.2024
Prüfungstermin
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb von Friseurgeschäften sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hair & More Friseurbetriebe GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat angeordnet, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hair & More Friseurbetriebe GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 22.09.2025 wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besond…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hair & More Friseurbetriebe GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 22.09.2025 wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 09.09.2024 wird die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nada Nasser, bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlage beträgt 913.793,13 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt sowie Zuschläge für Betriebsfortführung, mehrere Betriebstätten, Arbeitsverhältnisse, Vielzahl von Gläubigern, ungeordnete Unterlagen, Mietverhältnisse und Sanierungsbemühungen gewährt. Nach einem Abschlag wird ein insgesamt Zuschlag von 190 % beantragt. Die Auslagen sind pauschaliert festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18831 eingetragenen Hair & More Friseurbetriebe GmbH, Weststraße 14, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Hartung, Lange Straße 196…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18831 eingetragenen Hair & More Friseurbetriebe GmbH, Weststraße 14, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Hartung, Lange Straße 196, 59067 Hamm
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
86 IN 13/22
Amtsgericht Münster, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18831 eingetragenen Hair & More Friseurbetriebe GmbH, Weststraße 14, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Hartung, Lange Straße 196…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18831 eingetragenen Hair & More Friseurbetriebe GmbH, Weststraße 14, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Hartung, Lange Straße 196, 59067 Hamm
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 913.793,13 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 11, 10, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurden Zuschläge für folgenden vergütungsrechtlich relevanten Mehraufwand festgesetzt:
- Betriebsfortführung 10,51
- mehrere Betriebststätten 60 %
(47 Friseursalons im gesamten Bundesgebiet)
- Arbeitsverhältnisse/Vorfinanzierung Insolvenzgeld
(242 Arbeitnehmer/innen) 45 %
- Vielzahl von Gläubigern 10 %
(ca. 300 Gläubiger wurden kontaktiert; ZU-Nachweis bzgl. Eröffnungsbeschluss an 351 Gläubiger; 291 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet)
- ungeordnete Unterlagen/obstruktiver Schuldner 30 %
- Mehraufwand bzgl. Abwicklung der Mietverhältnisse 25 %
- Sanierungsbemühungen 25 %
Summe: 205,51 %
In der Gesamtschau wurde von der vorläufigen Insolvenzverwalterin ein Abschlag vorgenommen und somit insgesamt ein Zuschlag von 190 % beantragt.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
86 IN 13/22
Amtsgericht Münster, 09.09.2024
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