Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 4135
EUID
DEM1502.HRB4135
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 159/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069 9591100
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.07.2024
Schlusstermin
04.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung von Kosmetikartikeln und der Verkauf zum Export und Import von Drogeriewaren und Arzneimitteln sowie IT- Dienstleistungen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 17.07.2024 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, hat die Vergütung und Auslagen sowie eine Erhöhung der Vergütung um 25 % beantragten, wozu den Gläubigern eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen eingeräumt wurde. Die Masse weist einen verfügbaren Bestand von 112.087,01 EUR auf, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 443.41arg.63 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der Schlusstermin für das Verfahren ist der 04.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festge…
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 25 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 178.234,18 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis …
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 112.087,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 443.418,63 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ert…
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern w…
70 IN 159/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halajot Deutschland GmbH vertr.d.d.GF Jürgen Langnickel, Kronprinzenstr. 1, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 4135), vertr. d.: Jürgen Langnickel, Am Wingert 54, 63867 Johannesberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 25 % beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
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