Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hamburger Engelsaal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Valentinskamp 40, 20355 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 142802
EUID
DEK1101.HRB142802
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 118/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 12:05 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.05.2024 , 16:37 Uhr
Eröffnung
17.07.2024 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
17.09.2024 , 10:35 Uhr
Prüfungstermin
17.09.2024 , 10:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Früchte- und Gemüse- Groß- und Einzelhandel sowie mobiler und stationärer Handel und Verkauf mit Waren aller Art und der mobile und stationäre Verkauf von Speisen und Getränken und darüber hinaus die Objektbetreuung und Gartenpflege und -gestaltung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Theaters sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Theater-, Gastspiel- und Medienproduktionen sowie der Betrieb eines Musik-, Theater- und Buchverlages.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamburger Engelsaal GmbH ist am 17.07.2024 um 11:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 06.05.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 28.05.2024 angeordnet und am 30.05.2024 zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse bestätigt worden. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 17.09.2024 um 10:35 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek
Geschäftszweig: der Früchte- und Gemüse- Groß- und Einzelhandel sowie mobiler und stationrer Handel und Verkauf mit Waren aller Art und der mobile und stationäre Verkauf von Speisen und Getränken
ist am 30.05.2024, um 16:37 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 118/24
Amtsgericht Hamburg, 30.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek,
Geschäftszweig: der Früchte- und Gemüse- Groß- und Einzelhandel sowie mobiler und stationrer Handel und Verkauf mit Waren aller Art und der mobile und stationäre Verkauf von Speisen und Getränken
ist am 28.05.2024, um 12:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 118/24
Amtsgericht Hamburg, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek
Geschäftszweig: der Früchte- und Gem…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 118/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142802 eingetragenen Hamburger Engelsaal GmbH, Valentinskamp 40-42, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Karl Wellerdiek
Geschäftszweig: der Früchte- und Gemüse- Groß- und Einzelhandel sowie mobiler und stationrer Handel und Verkauf mit Waren aller Art und der mobile und stationäre Verkauf von Speisen und Getränken
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.07.2024, um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.09.2024, 10:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 118/24
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.