Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 32384
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hammer & Brücher GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 32384
EUID
DEW1215.HRB32384
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 170/26 (381)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.06.2026 , 10:50 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Berichtstermin
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH ist am 01.06.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M. bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH ist am 01.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 01.07.2026 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M. bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 10…
Über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH ist am 01.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 01.07.2026 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M. bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 10.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 170/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH, geb. am 26.09.1987, Nicolaiplatz 6, 39124 Magdeburg, vertr. d. d. GF Alexander Brücher (AG Stendal, HRB 32384), ist am 01.06.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.…
340 IN 170/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH, geb. am 26.09.1987, Nicolaiplatz 6, 39124 Magdeburg, vertr. d. d. GF Alexander Brücher (AG Stendal, HRB 32384), ist am 01.06.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M., Klausenerstr. 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH, geb. am 26.09.1987, Nicolaiplatz 6, 39124 Magdeburg, vertr. d. d. GF Alexander Brücher (AG Stendal, HRB 32384), ist am 01.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M., Klaus…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Hammer & Brücher GmbH, geb. am 26.09.1987, Nicolaiplatz 6, 39124 Magdeburg, vertr. d. d. GF Alexander Brücher (AG Stendal, HRB 32384), ist am 01.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M., Klausenerstr. 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.08.2026 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Personen bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 02.07.2026 - (340 IN 170/26 (381))
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