Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 68643
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederrheinstr. 71, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 68643
EUID
DER1101.HRB68643
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 189/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
19.01.2024 , 08:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.03.2024
Prüfungstermin
29.03.2024
Prüfungstermin
08.10.2024
Einstellung
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import, Export, Handel und Produktion mit Waren aller Art, insbesondere medizinischer und zahnmedizinischer Geräte und Verbrauchsmaterialien, Pflegeprodukte und Nahrungsmittel für Babys und Kleinkinder, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, sowie Fachveröffentlichungen, Onlinedienste, Vermittlung von Geschäftskontakten und dazugehörigen Dienstleistungen wie Beratung und Marketing auf diesem Gebiet
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAP GmbH ist am 19.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf stellt die Insolvenzverwalterin fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Bis zum 27.05.2026 besteht die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.000,00 EUR zu leisten, um die Einstellung des Verfahrens zu verhindern. Da kein Kostenvorschuss geleistet wird, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt worden. Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 32.339,55 EUR. Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAP GmbH ist am 19.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 08.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAP GmbH ist am 19.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 08.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 29.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 08.10.2024 war. Die Insolvenzverwalterin hat die Schlussrechnung vorgelegt; die Masse beträgt 3.582,52 EUR und die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger beläuft sich auf 32.339,55 EUR. Da die Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern kein Kostenvorschuss bis zum 27.05.2026 geleistet wird. Die Vergütung der Verwalterin ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 R…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 27.05.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 000,00 EUR bei der Zahlstelle Düsseldorf, Bundesbank IBAN DE84300000000030001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 R…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Treuhänder.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 32.339,55 EUR.Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.01.2024, um 08:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 189/23
Düsseldorf, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 R…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 19.01.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 3.582,52 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt .... (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. ....
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 19.01.2024 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 3.582,52 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt ..... (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. ......
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 R…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 189/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 68643 eingetragenen HAP GmbH, Niederrheinstraße 71, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haishan Sun, Ina-Seidel-Str. 53, 40885 Ratingen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
503 IN 189/23
Amtsgericht Düsseldorf, 03.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.