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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christine Marianne Hartig, Inhaberin der Firma Elekto-Center Christine Hartig e.K., ist eröffnet. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 17.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Originalbekanntmachung · Restschuldbefreiungsverfahren
Originalbekanntmachung
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