Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Steubenstr. 31, 99423 Weimar
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 503855
EUID
DEY1206.HRB503855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
171 IN 85/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2025
Berichtstermin
16.09.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
16.09.2025 , 09:00 Uhr
Insolvenzplanverfahren
15.06.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Architektur- und Generalplanungsleistungen, die Projektentwicklung und -steuerung sowie die Bauleitung im Bereich Hoch- und Tiefbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 um 09.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Kerstin Fleissner bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 31.08.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind am 16.09.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Bestätigung des Insolvenzplans erfolgt, da eine sofortige Beschwerde nur unter engen Voraussetzungen zulässig war. Es wurde ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan auf den 15.06.2026 anberaumt. Die Sachwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt, wobei Stellungnahmen bis zum 30.06.2026 möglich waren.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Kerstin Fleissner zur Sachwalterin bestellt ist. Gläubiger hatten Insolvenzforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH ist am 01.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwältin Kerstin Fleissner zur Sachwalterin bestellt ist. Gläubiger hatten Insolvenzforderungen bis zum 31.08.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind am 16.09.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Vergütungen der Sachwalterin für ihre Tätigkeit als vorläufige Sachwalterin und als Sachwalterin festgesetzt. Für den Termin zur Erörterung des Insolvenzplans, der Abstimmung über den Insolvenzplan sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.06.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:…
171 IN 85/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
|
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 8, 1. OG, 99092 Erfurt, Rudolfstraße 46, Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.#
Es wird gem. § 253 Abs. 2, 3 InsO darauf hingewiesen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
1. Das am 26.03.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt
Telefon: 0361 65928-0
Telefax: 0361 65928-66
Email: erfurt@tiefenbacher.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.08.2025 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Sachwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Sachwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Sachwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 16.09.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.09.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
Die Sachwalterin hat mit Schreiben vom 02.06.2026 die Festsetzung der Vergütung für ihre Tätigkeit als vorläufige Sachwalterin beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch den Schuldner und durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2026.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
Die Sachwalterin hat mit Schreiben vom 02.06.2026 die Festsetzung der Vergütung für ihre Tätigkeit als Sachwalterin beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch den Schuldner und durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2026.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
erlässt das Amtsgericht Erfurt am 09.07.2026 folgenden
Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Kerstin Fleissner, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, für die Tätigkeit als Sachwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Vergütung insgesamt
*
Auslagen
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Auslagen insgesamt
*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
in Worten:
*
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der Sachwalterin vom 02.06.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 530.497,20 EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung).
Die Sachwalterin beantragt hiervon einen Zuschlag von * Prozent.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung der Sachwalterin es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Die Sachwalterin hatte in diesem Verfahren die Unternehmensfortführung mit zunächst 30, dann 24 und zuletzt 15 Arbeitnehmern zu überwachen, die unter anderem eine Betriebsversammlung erforderlich machte, sowie die Abstimmung der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes. Weiterhin war sie beteiligt an der Inventur der Schuldnerin und einem mehrfachen Abgleich der Einnahmen und Ausgaben mit der Eigenverwaltungsplanung der Schuldnerin. Überdies hatte die Sachwalterin im Rahmen der an die Schuldnerin erteilten Einzelermächtigung, Forderungen und Zahlungsvorgänge zu prüfen, ebenso wie Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund der Holdingstruktur. Schließlich war die Sachwalterin eng in die Erstellung des Insolvenzplanes eingebunden und führte die Prüfung der Plausibilität des Insolvenzplanes durch.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
R…
171 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Steubenstraße 31, 99423 Weimar, vertreten durch die Geschäftsführer Anne Hartung und Ralf Ludwig
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 17327-R25-0438
Beschluss
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Kerstin Fleissner, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, für die Tätigkeit als vorläufige Sachwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Vergütung insgesamt
*
Auslagen
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Auslagen insgesamt
*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
in Worten:
*
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der vorläufigen Sachwalterin vom 02.06.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von * EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung).
Die vorläufige Sachwalterin beantragt hiervon einen Zuschlag von *%.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung der vorläufigen Sachwalterin es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Die vorläufige Sachwalterin war in diesem Verfahren befasst mit der Prüfung der Buchhaltung und Inventur, Prüfung der Zahlungsvorgänge der Schuldnerin, aufgrund der Ermächtigung der Schuldnerin gemäß § 270 Buchst. c Abs. 4 InsO Masseverbindlichkeiten zu begründen die Prüfung der begründeten Masseverbindlichkeiten, Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, Mitwirkung bei der Gewährung eines Massedarlehen und für die Prüfung der Plausibilität der Buchhaltung.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Sachwalterin ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das ihrer Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit sie sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.