Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAS Backshop GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 123996
EUID
DEF1103R.HRB123996
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3103/17
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
12.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAS Backshop GmbH ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Erörterung der Schlussrechnung, die Prüfung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgen ohne förmliche Sitzung. Die Beteiligten haben Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag bis einschließlich 12.0elle.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Der Vergütungsantrag basiert auf einer Berechnungsgrundlage von 234.379,10 Euro. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt worden. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 174.551,14 EUR steht ein Massebestand von 141.595,68 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich der Kosten des Verfahrens und der Vergütung des Insolvenzverwalters. Zudem hat der Insolvenzverwalter am 19.03.2026 eine Änderung des Beschlusses über die Vergütung beantragt, da sich die Berechnungsgrundlage für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung auf 117.685,42 EUR erhöht hat.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 …
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 234.379,10 Euro nebst eines Zuschlags gem. § 3 InsVV in Höhe von 140 %, zzgl. gesonderte Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %;
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 174.551,14 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 141.595,68 € gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 174…
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
- Schuldnerin -
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 174.551,14 EUR steht ein Betrag von 141.595,68 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
|
hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 19.03.2026 für die …
36h IN 3103/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HAS Backshop GmbH, Braunschweiger Str. 3, 12055 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nail Yetim
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123996
|
hat der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 19.03.2026 für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung eine Änderung des Beschlusses über die Vergütung vom 07.11.2017 gem. § 11 Abs. 2 InsVV beantragt, da sich die Berechnungsgrundlage um mehr als 20 % auf nunmehr 117.685,42 € erhöht hat. Die weiteren Parameter haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss nicht verändert.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich bei dem Insolvenzgericht zu erheben.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.