Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haselmeier Holzbau GmbH, mit Sitz in Irndorf, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten können bis zum Beginn des 24.0_3-2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einlegen. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, hat die Vergütung und Auslagen nach Festsetzung durch das Gericht erhalten. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Vorbereitung des Abschlusses; die Durchführung des Einstellungstermins gemäß § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sind bis zum Beginn des 23.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhn…
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des …
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 103.939,63 EUR auszugehen und nicht BETRAG EUR wie im Antrag. Die Gesamteinnahmen haben nur BETRAG EUR betragen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Auf Grund der geänderten Berechnungsgrundlage wurde die Vergütung, die Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer entsprechend reduziert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211…
2 IN 30/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 23.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 01.06.2026
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