Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haus Technik Denkewitz Sanitär & Heizung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brückstr. 56, 44787 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19351
EUID
DER2201.HRB19351
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 487/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
23.03.2026 , 15:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.05.2026
Niederschrift Unterlagen
20.05.2026
Berichtstermin
22.06.2026
Prüfungstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Montage im Bereich von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen, Gebäudereinigung, Bautentrocknung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Verfugungsarbeiten im Hochbau, Rohr- und Kanalreinigung, Verlegung von Bodenbelägen, Garten- und Landschaftsbau sowie Einzelhandel von Sanitärartikeln und Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 23.03.2026 um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Technik Denkewitz Sanitär & Heizung GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 30.06.2025 sowie eines Gläubigerantrags vom 05.06.2025. Zugleich sind die Verfahren 80 IN 487/25 und 80 IN 426/25 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen werden ab dem 20.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 487/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19351 eingetragenen Haus Technik Denkewitz Sanitär & Heizung GmbH, Brückstr. 56, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Denkewitz, Brückstr. 56, 44787 Bochum
Gesc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 487/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19351 eingetragenen Haus Technik Denkewitz Sanitär & Heizung GmbH, Brückstr. 56, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Denkewitz, Brückstr. 56, 44787 Bochum
Geschäftszweig: Montage im Bereich von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.03.2026, um 15:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 05.06.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 487/25 und 80 IN 426/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 487/25
Bochum, 23.03.2026
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