Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBWS - Han Brand und Wasserschaden Sanierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sessenbergstraße 2, 45139 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 28894
EUID
DER2503.HRB28894
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 112/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Gödecke
Adresse
Am Bach 11, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Antrag
27.12.2023
Eröffnung
02.05.2024 , 13:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Einsichtnahme Unterlagen
13.06.2024
Berichtstermin
25.06.2024
Prüfungstermin
25.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Brandschadensanierung, Wasserschadensanierung sowie Abbrucharbeiten und der Industrieservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 02.05.2024 um 13:34 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBWS - Han Brand und Wasserschaden GmbH eröffnet. Das Verfahren ist auf den Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurückzuführen und erfolgt aufgrund eines Antrags eines Gläubigers, der am 27.12.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Gödecke ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.06.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 13.06.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen bereit. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 112/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28894 eingetragenen HBWS - Han Brand und Wasserschaden Sanierung GmbH, Sessenbergstr. 2, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mücahit Han, Sessenbergstr. 2, 45139 Essen
G…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 112/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28894 eingetragenen HBWS - Han Brand und Wasserschaden Sanierung GmbH, Sessenbergstr. 2, 45139 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mücahit Han, Sessenbergstr. 2, 45139 Essen
Geschäftszweig: Brandschadensanierung, Wasserschadensanierung sowie Abbrucharbeiten und der Industrieservice
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.05.2024, um 13:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Gödecke, Am Bach 11, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
164 IN 112/23
Essen, 02.05.2024
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