Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HCK Hamburger Container Kontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Halskestraße 38, 22113 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 164764
EUID
DEK1101.HRB164764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 77/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Tayfun Dogu
Adresse
Halskestraße 38, 22113 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
19.09.2025
Stellungnahmefrist
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Logistik für nationale und internationale Transporte sowie deren Vermittlung, die Lagerung von Speditionsgütern sowie der erlaubnispflichtige gewerbliche Güterkraftverkehr.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCK Hamburger Container Kontor GmbH ist die Masseunzulänglichkeit bereits am 02.05.2022 angezeigt worden. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen fand am 19.09.2025 statt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, sich bis zum 30.04.2026 zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens und zur Schlussrechnung Stellung zu nehmen. Zur Verteilung steht ein Betrag von 48.376,02 EUR gegenüber Forderungen in Höhe von 561.434,29 EUR. Die Schlussverteilung soll stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
soll die Schlu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 561.434,29 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 48.376,02 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters sowie weitere Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO.
67c IN 77/22
Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
sind die Vergü…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 77/22
Amtsgericht Hamburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
ist am 02.05.2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
ist am 02.05.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 77/22
Amtsgericht Hamburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu
sind die Vergüt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 428, eingesehen werden.
67c IN 77/22
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
sollen die nac…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 77/22
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2025
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