Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HCP Trading & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterdorferstraße 347, 22297 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 117828
EUID
DEK1101.HRB117828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 285/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.07.2025 , 11:29 Uhr
Aufhebung
20.02.2026
Vergütungsfestsetzung
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCP Trading & Service GmbH, Hamburg, sind am 29.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anordnungen umfassten unter anderem ein Verfügungsverbot für die Schuldnerin sowie ein Zahlungsverbot für Drittschuldner. Am 20.02.2026 sind die am 29.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss wieder aufgehoben worden. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters am 15.04.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B406 eingesehen werden.
67c IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement.
sind die am 29.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.02.2026 aufgehoben worden.
67c IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos-
Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement.
ist am 29.07.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
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