Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energiegewinnung, die Errichtung und der Betrieb von E-Ladestationen sowie die Erbringung von Dienstleistungen zum Schutz der Umwelt, insbesondere auf dem Gebiet des Energiecontracting, der Energieeinsparung, Energienutzung und Erbringung von Beratungsleistungen zur Energieeffizienz sowie die Erbringung von logistischen Dienstleistungen und die Beratung hierfür.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidel Energie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104494, sind am 09.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Natascha Habura ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
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