Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH ist anhängig. Am 20.02.2026 um 10:30 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners ist eingeschränkt. Am 04.03.2026 ist die mit Beschluss vom 20.02.2026 angeordnete Maßnahme zur Sicherung der Masse dahingehend aufgehoben worden, dass die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sich nur noch auf die Berichtigung von Kosten und die Erfüllung begründeter Verbindlichkeiten beschränken, soweit Forderungen auf ein Treuhandkonto eingezogen wurden. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen ist der Antragsgegnerin im Übrigen zurückübertragen worden. Am 09.04.2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzung der Beträge ist gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsmasse beträgt 85.000,00 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 %.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalter…
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Schloenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 85.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom vom 20.02.2026 angeordnete Maßnahme…
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom vom 20.02.2026 angeordnete Maßnahme zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger dahingehend aufgehoben, dass die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sich nur noch auf die Aufgaben nach § 25 Abs. 2 InsO analog (Berichtigung der Kosten und Erfüllung begründeter Verbindlichkeiten) beschränken, soweit er Forderungen der Antragsgegnerin auf ein Treuhandkonto eingezogen hat. Die Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen wird der Antragsgegnerin im Übrigen zurück übertragen.
Amtsgericht Bremen, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
509 IN 4/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heikoeco International Trading & Consulting GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 40342 HB), vertr. d.: 1. lulian Patrascu, (Geschäftsführer), 2. Haiku Qian, (Geschäftsführer), ist am 20.02.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach, Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/430 59 39 0, Fax: 0421/ 430 59 39-29, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 20.02.2026
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