Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heimspiel KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Fischerstraße 25, 87435 Kempten
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10389
EUID
DED2304V.HRA10389
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 287/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Saam
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung Abgeltung
20.06.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
18.09.2024
Schlussverteilung
23.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimspiel KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kempten (Allgäu). Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vereinbarung zur Abgeltung der Ansprüche gegen den Komplementär der Schuldnerin ist für den 20.06.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu) bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zahlung eines Betrags von EUR 8000,00 an die Insolvenzmasse durch den Komplementär. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimspiel KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen endete am 18.09.2024. Eine Gläubigerversammlung beschloss am 20.06.2024 eine Abgeltungsvereinbarung mit dem Ko…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimspiel KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die Frist zum Widerspruch gegen nachträglich angemeldete Forderungen endete am 18.09.2024. Eine Gläubigerversammlung beschloss am 20.06.2024 eine Abgeltungsvereinbarung mit dem Komplementär über 8.000,00 EUR. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren ist durch die Schlussverteilung abgeschlossen. Eine Verfügungsmasse von 6.707,01 EUR stand zur Verteilung, wobei Masseverbindlichkeiten in Höhe von 39.017,86 EUR und Forderungen in Höhe von 260.576,56 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zu…
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vereinbarung zur Abgeltung der Ansprüche gegen den Komplementär der Schuldnerin, wonach dieser einen Betrag von EUR 8000,00 zur Insolvenzmasse bezahlt,
wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.06.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu), Registergericht Register-Nr.: HRA 10389 findet mit Zustimmung des G…
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel, Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu), Registergericht Register-Nr.: HRA 10389 findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind 6.707,01 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 39.017,86 EUR Masseverbindlichkeiten sowie 260.576,56 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 287/21 niedergelegt.
Kempten, den 22.01.2025, Dr. Robert Saam, Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Veröffentlicht durch das Amtsgericht Kempten - Insolvenzgericht am 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellu…
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
EUR XXX.
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.08.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 56.734,74 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon in der Gesamtschau einen Zuschlag von 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren erheblichen Mehraufwand durch die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie durch die Bearbeitung rechtlich komplexer Sachverhalte.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.08.2…
IN 287/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heimspiel KG, Fischerstraße 25, 87435 Kempten (Allgäu), vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Baptist Christian Alexander Manuel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRA 10389
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 21.08.2024
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