Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 3485
EUID
DER2707.HRA3485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 35/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.10.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat angeordnet, dass die Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren stattfindet. In dieser Versammlung soll über die Zustimmung zu einem Vergleich mit Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Zahlung von 100.000,00 EUR beschlossen werden. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung. Die Gläubigerversammlung ist für den 15.10.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Münster anberaumt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Ha…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung/Genehmigung eines Vergleichs mit Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gegen Zahlung von 100.000,00 EUR. Mit Zahlung des Vergleichsbetrages sind sämtliche wechelseitigen Ansprüche zwischen den Parteien dieses Vergleichs, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Glälubigerversammlung, bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Ha…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 179, 180, 181 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 07.11.2024
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